Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für die Berufskraftfahreraus- und weiterbildung für LKW-Lenker bzw. Omnibuslenker:
Güterbeförderungsgesetz:
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (C95) für die LKW-Fahrer ist in diesem Gesetz geregelt
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Gelegenheitsverkehrsgesetz:
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (D95) für die Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr ist in diesem Gesetz geregelt
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Kraftfahrliniengesetz:
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (D95) für die Omnibusfahrer im Linienverkehr ist in diesem Gesetz geregelt
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Gewerbeordnung:
Die Gewerbeordnung beschreibt den Begriff "gewerbsmäßig"
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