Wir bieten Ihnen wiederkehrende Überprüfungen für folgende Arbeitsmittel an:
• Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane)
• sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte
• Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz
• Fahrzeughebebühnen
• auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
• kraftbetriebene Türen und Tore, Schranken
• Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m²
• Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
• Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe
• Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen z.B.: Hubarbeitsbühnen, Steiger
• fahrbare und verfahrbare Hängegerüste
• Arbeitskörbe
• mechanische Leitern
• kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
• Bolzensetzgeräte
• Befahr- und Rettungseinrichtungen
• durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte
• kraftbetriebene Anpassrampen
• Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern
• Stetigförderer, ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m Förderlänge
• Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit mehr als 30 kW Nennwärmeleistung
• selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, besteht
• Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003, BGBl. I Nr. 103/2003, aufgrund § 3 Z 2 und 3 SeilbG 2003 keine Anwendung findet
• Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (zB Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)
• mechanische Vortriebsgeräte für Untertagebauarbeiten (zB Fräsen, Aufbruchgeräte)
• sonstige Geräte und Anlagen für Untertagebauarbeiten, auf denen ArbeitnehmerInnen transportiert oder von denen aus Arbeiten durchgeführt werden
• Verteilermaste
Anmerkung:
Die oben genannten Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Falls Sie von uns Überprüfungen durchführen lassen möchten oder nähere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch unter 0664/390 30 52.